Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1712
BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69 (https://dejure.org/1970,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1970 - IV B 201.69 (https://dejure.org/1970,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1970 - IV B 201.69 (https://dejure.org/1970,1712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,1712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme des Erstgutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
    Richtig ist allerdings, daß die Vernehmung von Zeugen in aller Regel mit einer solchen Begründung nicht abgelehnt werden darf; auf einen solchen Fall bezieht sich die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1951, 481 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50].
  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
    Auszug aus BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
    Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
  • BVerwG, 26.07.1968 - IV B 105.67

    Nichtbescheidung des im schriftlichen Verfahren gestellten Beweisantrages

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
    Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
  • BVerwG, 06.02.1968 - V B 127.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
    Allerdings liegt die Annahme nahe, daß das Berufungsgericht nach dem Urteil des beschließenden Senats vom 28. November 1962 - BVerwG IV C 113.62 - (BVerwGE 15, 175) durch Beschluß nach § 86 Abs. 2 VwGO hätte vorab entscheiden müssen (ebenso Beschluß vom 26. Juli 1968 - BVerwG IV B 105.67 -, vgl. andererseits aber auch Beschluß vom 6. Februar 1968 - BVerwG V B 127.67 -), wenn im Schriftsatz vom 16. Juli 1969 ein Beweisantrag im Sinne des § 86 Abs. 2 VwGO gestellt worden wäre; es mag aber offenbleiben, ob das im Urteil vom 28. November 1962 Gesagte auch dann gilt, wenn ein Beweisantrag die Klärung lediglich offensichtlich unerheblicher Fragen anstrebt.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Die Äußerung (weiterer) Sachverständiger muß das Verwaltungsgericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B.Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120; Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - BayVBl. 1971, 199) nur dann einholen und berücksichtigen, wenn sich ihm im Rahmen der gesamten Beweisaufnahme, insbesondere bei Auswertung der sonst zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen, die Einholung von Stellungnahmen oder sogar die Anhörung der benannten Personen aufdrängen mußte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang von verantwortlichem Bauherrn zu tragen

    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, und ist es von der Richtigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Tatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen aufgrund einer selbstverantwortlichen Überprüfung und Nachvollziehung überzeugt, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder Obergutachtens weder notwendig noch veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 2268; Beschluss vom 14. April 1970 - 4 B 201.69 -, Buchholz 310 § 86 II VwGO Nr. 12).
  • BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe -

    Die Grundsätze dieser Rechtsprechung - die allein zur Frage der Zeugenvernehmung ergangen ist - gelten jedoch nicht uneingeschränkt für die Entscheidung der Frage, ob die Tatsacheninstanz zur Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens verpflichtet ist (so Beschluß des BVerwG vom 14. April 1970 IV B 201.69, Bayerische Verwaltungsblätter 1971 S 199 - BayVBl 1971, 199 -).

    Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden L (vgl auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 , die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74 , wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).

  • BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung

    Im Rahmen eines Sachverständigenbeweises durfte die Vorinstanz auch ohne Anhörung eines weiteren Sachverständigen auf der Grundlage der ihr vorliegenden sachverständigen Äußerungen dessen überzeugt sein, was nach den Angaben des Klägers der von ihm benannte Presseattaché als Sachverständiger dargelegt haben würde (Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 18.04.1975 - III B 23.72

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund eines Verfahrensfehler -

    20, 623]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG IV B 201.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 12]; Urteil des BGH vom 30. September 1958 - VI ZR 268/57 - [Versicherungsrecht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 11605/06

    Asylrecht; Abschiebeschutz wegen posttraumatischer Belastungsstörung

    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, und ist es von der Richtigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Tatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen aufgrund einer selbstverantwortlichen Überprüfung und Nachvollziehung überzeugt, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder Obergutachtens weder notwendig noch veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 2268; Beschluss vom 14. April 1970 - 4 B 201.69 -, Buchholz 310 § 86 II VwGO Nr. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11508/06

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang

    Reicht ein bereits eingeholtes Gutachten aus, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die entscheidungserheblichen Fragen sachkundig beurteilen zu können, und ist es von der Richtigkeit der dem Gutachten zugrunde gelegten Tatsachen und der gezogenen Schlussfolgerungen aufgrund einer selbstverantwortlichen Überprüfung und Nachvollziehung überzeugt, ist die Einholung eines weiteren Gutachtens oder Obergutachtens weder notwendig noch veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985, a.a.O. S. 2268; Beschluss vom 14. April 1970 -- 4 B 201.69 --, Buchholz 310 § 86 II VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 01.03.1984 - 2 B 214.82

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung -

    Die Ablehnung des auf Einholung eines (weiteren) Sachverständigengutachtens gerichteten Beweisantrages durch das Berufungsgericht mit der Begründung, es halte aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse die mangelnde gesundheitliche Eignung der Klägerin im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG bereits für hinreichend geklärt, ist mithin nicht - auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer unzulässig vorweggenommenen Beweiswürdigung - fehlerhaft (vgl. auch Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - ).
  • BVerwG, 03.06.1996 - 2 B 138.95

    Antrag eines Berufsunteroffiziers der Wehrmacht auf Ruhegehalt - Erfordernis

    Insbesondere liegt in dem - naheliegenden - Hinweis auf die Schwierigkeiten einer ärztlichen Begutachtung nach so langer Zeit gegenüber den vorliegenden zeitnahen ärztlichen Äußerungen keine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, sondern eine rechtsfehlerfreie Erwägung im Rahmen des hier auszuübenden richterlichen Ermessens (vgl. auch Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG 4 B 201.69 - ).
  • BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 90.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Maßnahmen zu

    Unter diesen Umständen liegt in dem Verzicht auf die Einholung des beantragten Sachverständigengutachtens keine Verletzung der Aufklärungspflicht (Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5 S. 6 und Beschluß vom 14. April 1970 - BVerwG IV B 201.69 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 12 S. 2 ).
  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 C 62.85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 02.10.1985 - 8 C 48.85

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wehrdienstfähigkeit - Beurteilung

  • VG Augsburg, 07.04.2016 - Au 2 K 15.456

    Bescheid, Krankenhaus, Medizin, Drittstaat, Arzt, Ausbildung, Humanmedizin,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht